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   LSG Berlin, 30.07.2004 - L 16 RA 168/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,21229
LSG Berlin, 30.07.2004 - L 16 RA 168/03 (https://dejure.org/2004,21229)
LSG Berlin, Entscheidung vom 30.07.2004 - L 16 RA 168/03 (https://dejure.org/2004,21229)
LSG Berlin, Entscheidung vom 30. Juli 2004 - L 16 RA 168/03 (https://dejure.org/2004,21229)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung an einen Japaner; Entstehung von Ansprüchen auf Beitragserstattung im Zeitpunkt der erstmaligen Antragstellung bei Erfüllen aller Anspruchsvoraussetzungen in diesem Zeitpunkt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 29.06.2000 - B 4 RA 57/98 R

    Rechte auf Rente durch Erwerb von Rangstellen durch Beitr & auml; ge

    Auszug aus LSG Berlin, 30.07.2004 - L 16 RA 168/03
    Der Anspruch auf Beitragserstattung nach § 210 SGB VI dient nicht der Existenzsicherung und erfüllt jedenfalls von daher nicht die Voraussetzungen, unter denen subjektiv-öffentliche vermögenswerte Rechte Eigentumsschutz erlangen können (ständige Rechtsprechung des BVerfG, s. beispielhaft BVerfGE 97, 271 [284]; zusammenfassend BSG SozR 3-2600 § 210 Nr. 2 unter D 1 mit zahlreichen Nachweisen).

    Diesen Charakter hat sie zu keiner Zeit geändert (BSG, SozR 3-2600 § 210 Nr. 2 a.a.O., auch hierzu mit zahlreichen Nachweisen).

  • BVerfG, 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86

    Hinterbliebenenrenten

    Auszug aus LSG Berlin, 30.07.2004 - L 16 RA 168/03
    Der Anspruch auf Beitragserstattung nach § 210 SGB VI dient nicht der Existenzsicherung und erfüllt jedenfalls von daher nicht die Voraussetzungen, unter denen subjektiv-öffentliche vermögenswerte Rechte Eigentumsschutz erlangen können (ständige Rechtsprechung des BVerfG, s. beispielhaft BVerfGE 97, 271 [284]; zusammenfassend BSG SozR 3-2600 § 210 Nr. 2 unter D 1 mit zahlreichen Nachweisen).
  • BSG, 07.11.1996 - 12 RK 79/94

    Einstrahlung - Entsendung - Konzernintern - Inländische Tochtergesellschaft

    Auszug aus LSG Berlin, 30.07.2004 - L 16 RA 168/03
    Weil das Beschäftigungsverhältnis mit einem im Geltungsbereich des Sozialgesetzbuchs ansässigen Arbeitgeber bestand, konnte die Anwendung des § 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI nicht nach § 5 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Viertes Buch ausgeschlossen sein ("Einstrahlung"; s. auch BSG SozR 3-2400 § 5 Nr. 2).
  • BSG, 08.12.1993 - 10 RKg 1/92

    Anwaltliches Honorar - Vollstreckung - Kindergeld

    Auszug aus LSG Berlin, 30.07.2004 - L 16 RA 168/03
    Im vorliegenden Fall hätte die Beklagte dazu als zuständiger Leistungsträger feststellen müssen, dass die Übertragung im wohlverstandenen Interesse des Klägers liegt (§ 53 Abs. 2 Nr. 2 SGB I; s. ausführlich BSG SozR 3-1200 § 53 Nr. 6).
  • BSG, 16.12.1975 - 11 RA 200/74

    Anspruch auf Beitragserstattung - Zeitpunkt der Entstehung - Stellung des Antrags

    Auszug aus LSG Berlin, 30.07.2004 - L 16 RA 168/03
    Denn der Anspruch auf Beitragserstattung entsteht nur dann im Zeitpunkt der (erstmaligen) Antragstellung, wenn zu diesem Zeitpunkt auch die übrigen Voraussetzungen für den Anspruch erfüllt sind (ständige Rechtsprechung des BSG, s. SozR 2200 § 1303 Nr. 4 und 5).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.05.2008 - L 8 RA 49/03

    Beitragserstattung; japanischer Arbeitnehmer; nachträgliche Feststellung der

    Die Abtretung eines Erstattungsanspruchs nach § 210 SGB VI unterfällt dem Anwendungsbereich des § 53 Abs. 2 Nr. 2 SGG, weil es sich bei diesem Anspruch um einen Zahlungsanspruch auf Sozialleistungen im Sinne der §§ 11, 23 Abs. 1 Buchstabe d) SGB I handelt (vgl.: LSG Berlin, Beschluss vom 30. Juli 2004 - L 16 RA 168/03 - Seite 5 des amtlichen Entscheidungsabdrucks; Reinhardt, Sozialgesetzbuch VI, Lehr- und Praxiskommentar, 1. Auflage 2006, § 210 SGB VI Rdnr. 5; vgl. zu § 1303 RVO: BSG, Urteil vom 22. Februar 1989 - 5/5b RJ 56/87 - zitiert nach Juris Rdnr. 19).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.07.2006 - L 3 R 582/05

    Erstattung von Beiträgen eines ausländischen Versicherungspflichtigen zur

    Beseitigt der Gesetzgeber aber den Grund für die Entschädigung (=Beitragserstattung) und eröffnet den Weg in die freiwillige Versicherung, gibt es keinen rechtlichen Grund für ein Vertrauen darauf, dass es der Gesetzgeber dennoch bei dem Erstattungsanspruch belässt (vgl. das Urteil des LSG Berlin vom 30. Juli 2004 - L 16 RA 168/03 -).
  • SG Oldenburg, 06.04.2006 - S 8/81 RJ 410/03
    Dies gilt im vorliegenden Fall um so mehr, als der Kläger durch die in seinem Versicherungskonto verbuchten Beitragszeiten bereits die allgemeine Wartezeit erfüllt und dadurch als "Gegenleistung" ein verfassungsrechtlich geschütztes Vollrecht auf Regelaltersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erworben hat (vgl. auch Urteil des LSG Berlin vom 30.7.2004, L 16 RA 168/03).
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